Ahnenforschung im
O
ldenburger Münsterland

 

Prof. Dr. Clemens Pagenstert
Die Bauernhöfe im Amte Vechta

 

 

 

Gemeinde Damme

 

    (Seite 558 im Buch)  
   

Die Gemeinde Damme ist mit 104,11 qkm Grundfläche, trotzdem sie im Laufe der Zeit mehrmals beschnitten wurde, die umfangreichste im Amte Vechta. In ihrer ursprünglichen Ausdehnung umfaßt sie auch die Gemeinden Steinfeld, Holdorf, Neuenkirchen, und Vörden. Neuenkirchen mit Vörden wurde 1159, Steinfeld 1187, Holdorf 1827 von Damme getrennt. Abgesehen von Steinfeld waren in den anderen Gemeinden die politischen Verhältnisse, ähnlich wie in Goldenstedt, sehr verwickelt, indem osnabrücksche und münstersche Untertanen durcheinander wohnten, was naturgemäß zu manchen Plackereien Anlaß gab.

 
   

Dieser Übelstand blieb auch noch nach Aufhebung der Hochstifter Münster und Osnabrück (1803), indem die münsterschen Untertanen oldenburgisch, die osnabrückschen hannoversch wurden. Das Jahr 1817 brachte die "Purifikation der bisher gemischten Besitzungen" in den Kirchspiel Damme (mit Holdorf), Neuenkirchen, Twistringen und Goldenstedt. Das ganze Kirchspiel Twistringen und vom Kirchspiel Goldenstedt die auf dem rechten Hunteufer liegende Bauerschaft Rüssen wurden an Hannover, das Kirchspiel Goldenstedt links der Hunte an Oldenburg abgetreten. Für das, was Oldenburg zuviel abgegeben hatte, sollte es in dem Kirchspiel Damme  (incl. Holdorf) und Neuenkirchen entschädigt werden. In diesen wurde zunächst eine 1730 zwischen Münster und Osnabrück provisorisch festgesetzte Grenze als Grundlage angenommen. Was nördlich dieser Grenze lag, kam als sogenanntes Ausgleichsdistrikt ganz unter Oldenburg; es umfaßte die Ortschaften Haverbeck, Osterfeine, Bergfeine, Dalinghaus, Niehaus im Kirchspiel Damme, das Kirchspiel Holdorf mit Ausnahme von Amtern, Holdorfer Wahlde, und Gramke. Das südlich von dieser Grenze liegende Gebiet wurde vorläufig als zur hannoverschen Landeshoheit gehörig betrachtet und von diesem ein Distrikt von 5.000 Seelen an Oldenburg abgetreten, der vom Kirchspiel Damme die Ortschaften Holte, Bokern, Dümmerlohausen, Hüde, Oldorf, Ihlendorf, Rüschendorf, Kemphausen, Borringhausen, Osterdamme, Ort und Bauerschaft Damme, Reselage, Sierhausen, Rottinghausen und Ossenbeck ganz, Greven und Hinnenkamp zu einem Teil, vom Kirchspiel Holdorf  Amtern, Holdorfer Wahlde und Gramke, vom Kirchspiel Neuenkirchen Grapperhaus und Nellinghof umfaßte. Zum sogenannte Ausgleichsdistrikt kam als Entschädigung  wegen Twistringen noch hinzu Ort und Bauerschaft Neuenkirchen, ein Teil der Bauerschaft Rieste und von der Bauerschaft Hörsten Hardinghaus. Die Bauerschaft Ahe (Damme) und kleine Drehle (Neuenkirchen) fielen ganz an Hannover. Rücksichtlich der auf den Höfen lastenden Gefälle waren die Hoheitsgefälle (Monatschatz, Herbstschatz, herrschaftliche Zehnten), sowie die Eigentumsgefälle der herrschaftlichen Stellen 1803 an die resp. neuen Landesherrschaften, Oldenburg und Hannover, übergegangen. Dagegen waren die Eigentumsgefälle derjenigen osnabrückschen Höfe, welche früher an das Osnabrücker Domkapitel oder an die aufgehobenen Stifter Malgarten, Bersenbrück, Gertrudenberg und St. Johann eigenhörig gewesen waren, dem Königlichen Hannoverschen Domanium bezw. der Königlich Hannoverschen Klosterkammerüberwiesen worden. 1817 wurde nun bestimmt, daß neben den Hoheitsgefällen  von allen Stellen auch die Eigentumsgefälle der ursprünglich osnabrückschen herrschaftlichen Höfe in dem Distrikt der 5.000 Seelen an Oldenburg fielen, in den Ausgleichsdistrikten dagegen letztere bei Hannover blieben.

 
   

Eine Sonderstellung nahmen die Güter der Kommende Lage ein. Dies galten nicht als säkularisierten Güter im strengsten Sinne und blieben nach 1803 und auch noch 1817 unter der bisherigen Verwaltung. Erst nach dem Todes des letzten Kommandeurs kam es nach längeren Verhandlungen 1830 zu einem Vergleich zwischen Hannover und Oldenburg, nach welchem die gutsherrlichen Gefälle der Kommende im Distrikte der 5.000 Seelen Oldenburg überlassen wurden, in den Ausgleichsdistrikten sich dagegen Oldenburg und Hannover in die Einkünfte teilten, so daß jeder die Hälfte bekam.

 
   

Hannover erhielt die Gefälle von den Kolonaten Langenkamp, Muesmann, Westerhaus, Lockenberg, Bistmann, Bödeker, große Prues, kleine Prues, Taubke Narberhaus im Kirchspiel Neuenkirchen und Nienaber in Fladderlohausen - Oldenburg die Einkünfte von Schmidt Wilken und Lübke Narberhaus im Kirchspiel Neuenkirchen, große Haverbeck, Trumme, Wielenberg, kleine Haverbeck, Buning, Burdiek, große Hentelmann, kleine Hentelmann im Kirchspiel Damme, große Strathmann, kleine Strathmann und Echtermann im Kirchspiel Holdorf. Der Dammer Zehnte der Kommende fiel ganz an Oldenburg, der Biester und Holdorfer Zehnte zur Hälfte an Oldenburg, zur Hälfte an Hannover.

 
   

Die Verbindlichkeit der Eigenhörigen des Adels, der Kirche, der Pfarre und Privater gegen ihre Gutsherrschaft blieb selbstverständlich unberührt. Mit dem Jahre 1817 verschwand der politische Gegensatz. Immerhin blieben vorläufig noch einige Unterschiede bestehen. Bei den vormals münsterschen Stellen galt münstersches Recht (insbesondere Gütergemeinschaft), bei den osnabrückschen Höfen osnabrücksches Recht (Gütertrennung). Durch die neue Gesetzgebung über das eheliche Güterrecht und das Anerbenrecht seit 1873 sind auch diese Unterschiede verschwunden.

 
   

Die Gemeinde Damme hatte 1900 5.010, 1905 4.981 Einwohner, wovon fast ⅓ auf die Ortschaften Damme und Osterdamme fallen. Der Grund der Bevölkerungsabnahme liegt in der Auswanderung nach Posen. Die kleinere Westhälfte der Gemeinde hat leichten Sandboden, die größere Osthälfte schweren Lehmboden, einen zusammenhängenden Esch, der sich vom Dorfe Damme bis zum Dümmer hinzieht und nur unterbrochen wird durch die in den Einsenkungen liegenden Ortschaften. Den Norden der Gemeinden nehmen die Dammer Berge mit ihrem Süd- und Ostabhange (Haverbeck) ein. Innerhalb dieses Gebiets liegt der herrschaftliche Fuhrenkamp von 132 ha. Gemeinsam war allen Erben in der Gemeinde Damme die Verpflichtung, an den Pastor 1 Scheffel Roggen als Missatieum und als Proven ein Brot von ¾ Scheffel und 1 Schweinsrücken von 5-8 Pfund zu liefern. Kleinere Stellen, welche keinen Roggen lieferten, gaben 1 Stück Garn oder 9 Pfennige. Bei den im Süden der Gemeinde an der Grenze liegenden Gehöften ist zu beachten, daß seit 1817 einige Ländereien, namentlich Wiesen- und Moorländereien, auf hannoverschem bezw. preußischem Gebiete liegen. Letztere sind in den Angaben über die Größe der Kolonate nach 1817 nicht einbegriffen.

 
       
       
    Gemeinde Damme  
  I. Bauerschaft Damme  
  II. Bauerschaft Osterdamme  
  III. Bauerschaft Borringhausen  
  IV. Bauerschaft Rüschendorf  
  V. Bauerschaft Dümmerlohausen  
  VI. Bauerschaft Osterfeine  
  VII. Bauerschaft Haverbeck  
  VIII. Bauerschaft Holte  
  IX. Bauerschaft Reselage  
  X. Bauerschaft Rottinghausen  
       

 

Zurück Home Nach oben Weiter

Nachricht senden   Fragen, Anregung, Kritik?   Nachricht senden

 

Copyright © 1998-2007 by SOFT+SERV Dienstleistungen
Alle Rechte vorbehalten
Stand: 06. März 2009