Jahrbücher
Oldenburger Münsterland
Kommentar von: | Heinz Strickmann | Interne Nr.: | 9544-08 |
Beiträge zur Oldenburgischen Bilderhandschrift des Sachsenspiegels |
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Vorträge der Oldenburgischen Landschaft - Heft 25. Eine kostbare Edition legte die Oldenburgische Landschaft der Landschaftsversammlung in Vechta vor: In der Gelben Reihe erschien ein 124 Seiten umfassendes Druckwerk mit Beiträgen zur Oldenburgischen Bilderhandschrift des Sachsenspiegels. Jürgen Goydke untersucht die "Oldenburger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels aus dem Kloster Rasteda während Friedrich Scheele der "Missetat und Strafe in den Illustrationen" des Werkes nachgeht. | ||
Beim Sachsenspiegel handelt es sich um eine Aufzeichnung des um 1220 geltenden deutschen Gewohnheitsrechtes durch den Ritter Elke von Repkow. Der Sachsenspiegel war das älteste und in seiner Zeit bedeutendste deutsche Rechtsbuch. Der Verfasser Repkow hat es in lateinischer Sprache geschrieben und auf Wunsch des Grafen von Falkenstein ins Deutsche übertragen. Um dem Rechtswissen seiner Dienstmannen und Ritter nachzuhelfen, hat Graf Johann von Oldenburg III. eine Abschrift in Auftrag gegeben, die 1336 Hinrich Gloysten, Mönch im Kloster zu Rastede, vollendete. Unter den zahlreichen Abschriften nimmt der Oldenburger Sachsenspiegel eine Sonderstellung ein, da er zu den "Rechtsbüchern" zählt, von denen nur vier erhalten sind. | ||
Das Heft der Oldenburgischen Landschaft ist im Verlag Isensee, Oldenburg, erschienen. Es enthält 28 Abbildungen und gibt detaillierte Auskunft über zahlreiche Aspekte, die bisher noch nicht wissenschaftlich aufgearbeitet wurden. |
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