Ahnenforschung im
O
ldenburger Münsterland

 

Prof. Dr. Clemens Pagenstert
Die Bauernhöfe im Amte Vechta

 

Nachtrag

 

(Seite 711 im Buch)  
1.

Die Angaben über die an das Amt Diepholz zu entrichtenden Abgaben der fr. lüneburgischen Höfe in der Gemeinde Goldenstedt sind einem Verzeichnisse vom Jahre 1841 entnommen. In der als Herbstschatz bezeichneten Geldsumme sind mehrere früh in Geld umgewandelte Abgaben enthalten. So hatte Huntemann in Einen 1696 folgende Lasten: "Monatschatz 1Taler, Herbstschatz 1 Taler 22 Grote, 1 Tonne Bier (2 Taler 36 Grote), 4 Taler Dienstgeld, 1 Schwein oder 2 Schafe (1 Taler 36 Grote), 3 Hühner (12 Grote). Voller Spanndienst, Zehnte nach Wildeshausen, dem Amtsvogt 5 Roggenhocken, 1 Bund Kohl, dem Untervogt 1 Roggenhocken. Dem Pastor zu Collenrade 3 Pröven und 1 Scheffel Hafer. Dem Küster zu Goldenstedt 1 Pröven und 1 Bortscheffel Roggen." 1841 entrichtete Huntemann nach Diepholz 9 Taler 34 Grote Herbstschatz, 1 Taler 24 Grote Reisegeld, 1 Taler 24 Grote Reisegeld und 6 Heister. Auf Bestellung Burggraben reinigen e.c. Vergl. Seite 136.

 
2.

Ehrenborg in Ehrendorf (siehe Seite 394) war 1722 eigenhörig an Zeiger Adolf Caspar von Ittersum zu Langenbrück (Grafschaft Lingen) und wurde in dem genannten Jahre durch Vermittlung des Steinfelder Pastors Fürstenau gegen Zahlung von 1649 Taler abgelöst. Gutsherrliches Gefälle: "3 Malter Roggen, 9 Scheffel Weißkorn, 1 Feistschwein, 2 Hühner, 60 Eier, 3 Taler Dienstgeld". Im Jahre 1727 ließ sich Johann Heinrich Ehrenborg unter die Wachszinsigen "Unserer Lieben Frau" am Dom zu Münster aufnehmen. Er mußte jährlich am Feste des heiligen Petrus und Paulus einen münsterschen Pfennig geben. Dafür wurden ihm alle Privilegien der Wachszinsigen und Schutz in seinen Rechten zugesichert. Wenn er zu Lebzeiten wieder austreten wollte, mußte er einen Goldgulden an der Kapelle "Unserer Lieben Frau" am Dom zu Münster entrichten. Wenn er als Wachszinsiger starb, mußten die Erben das beste nachgelassene Kleid oder dafür einen Goldgulden entrichten. (Vergleiche Seite 40).

 
3.

Im Jahre 1799 gewann Heinrich Oevermeyer und Anna Margaretha Hönhorst für 100 Taler die Oevermeyers Stelle in Düpe (Siehe Seite 507). Die Vorfahren waren wegen Schulden und eines Rückstandes von 700-800 Taler gutspflichtiger Lasten vom Erbe entfernt worden. Den neuen Wehrfestern wurden die gutspflichtigen Schulden bis auf 300 Taler erlassen, so daß sie zusammen mit dem Gewinn 400 Taler bezahlen mußten. Jährliches gutsherrliches Gefälle: 4 Malter Roggen, 4 Malter Hafer, 1 Feistschwein von 100 Pfund, 1 fetter Hammel, 3 ¼ Pfund Butter, 2 Hühner, 60 Eier, 6 Taler Altdienstgeld, 7 Taler Neidienstgeld, 36 Grote Flachsgeld, 6 Taler für 2 lange Fuhren mit 4 Pferden, 2 Zehntfuhren, 2 Tage 2 Gräber stellen, 50 Schorfe Stroh zu Dockstroh oder Häckerling". Die Stelle wurde 1813 mit 2400 Taler freigekauft. Oevermeyer, Wilberding und Wilking hatten zusammen eine Privatmark. 1819 wurde dem Oevermeyer ein Placken von 2 Malter Saat aus der Mark angewiesen. 1839 waren die Eheleute Franz Joseph von der Heide und Maria Elisabeth Oevermeyer Besitzer der Stelle. 1846 kaufte von der Heide von der Witwe Klostermann in Harpendorf deren Teil des Klostermanns Kottens für 600 Taler.

 
4.

Im Jahre 1908 wurde die Urlagen Stelle in Brockdorf (Siehe Seite 403 im Buch) vom Fabrikanten Trenkamp in Lohne für 99 200 Mark, gr. Fortmann in Südlohne (Siehe Seite 382 im Buch) von Joseph Tappehorn für 132 000 Mark gekauft.

 
5.

Die ältesten Nachrichten über den Umfang der Ackerwirtschaft auf den münsterschen Höfen des Amtes Vechta während des 16. Jahrhunderts sind enthalten in dem Türkensteuerregister vom Jahre 1545. Während bei den Höfen in den Gemeinden Oythe, Lutten, Goldenstedt, Visbek, Langförden, Bakum und Vestrup durchgehens nur die Einsaat im allgemeinen ohne genauere Bezeichnung der Getreideart angegeben ist, sind bei den münsterschen Höfen in der Gemeinde Damme (incl. Holdorf) die einzelnen Getreidearten: Roggen, Weißkorn, Hafer, unterschieden. Bei den Höfen in den Gemeinden Lohne, Steinfeld und Neuenkirchen und bei den meisten Höfen in der Gemeinde Dinklage ist Roggen als einzige Getreideart, die gesät wurde, erwähnt. Letztere Angabe ist wohl nicht buchstäblich zu nehmen, vielmehr sind in der Roggeneinsaat auch die anderen Getreidearten, welche gebaut wurden, einbegriffen. Man vergleiche die Angaben in den benachbarten Bauerschaften Ihorst und Brockdorf, wo die gleichen Bodenverhältnisse sind. Ferneding in Ihorst säete 1545 15 Scheffel Roggen, 20 Scheffel Hafer, 4 ½ Malter Weißkorn. Bei Brämswig in Brockdorf sind 4 Malter Saat Roggen, bei Trenkamp 5 Malter Saat Roggen angegeben. Bei Schulte in Langwege waren 1545 9 Malter Saat Roggen, 1573 dagegen 4 Malter Saat Roggen und 6 Malter Saat Hafer genannt. Was somit auf den Seiten 339, 342, 354, 381-400, 402-413, 435-438, 444-448 als Einsaat Roggen bezeichnet ist, ist als Einsaat im allgemeinen mit Einschluß aller Getreidearten, die gebaut wurden, aufzufassen. Roggen ist im 16. Jahrhundert vorwiegend nur an höher gelegenen, trockenen Stellen, an den niedrigen, schlecht entwässerten Stellen wenig gebaut worden.

 
6. In früheren Jahrhunderten waren mehrere Münzsorten im Gebrauch, deren Wert sich nach den verschiedenen Zeiten und den verschiedenen Prägungen vielfach geändert hat. Die älteste Münzsorte war die Mark, ursprünglich das auf 2/3 verringerte römische Pfund, dann Münzgewicht = 8 Unzen = 16 Lot. Von einer Mark wurden anfangs 16 Schillinge (solidi) oder 192 Pfennige (denarii), später, als die Schillinge leichter wurden, 20 Schillinge oder 240 Pfennige geprägt. Also 12 Pfennige = 1 Schilling, 240 Pfennige = 1 Mark. Mit der Markrechnung entwickelte sich allmählich die Berechnung nach Gulden. Dabei war zu grunde gelegt der wirklich goldene Schilling, zuerst Gülden, später Gulden genannt. Den ersten Gulden hat 1252 Florenz geschlagen, nach welchem dann alle Gulden später Floreni (abgekürzt fl.) genannt wurden. In Deutschland begann man um 1350 Gulden zu schlagen, besonders seit 1386 der kurrheinische Münzverein. Von diesem stammt der Rheinische Goldgulden, der gegen Ende des 14. Jahrhunderts vorherrschend wurde, dessen innerer Wert im 15. Jahrhundert unaufhaltsam sank. Der gesetzliche Geldwert stieg und fiel je nach dem Gehalte der umlaufenden Silbermünzen zwischen 18 und 28 Schillingen. Das hauptsächlichste deutsche Silbermünzgepräge der Neuzeit ist der Taler, ursprünglich Joachimstaler (nach der böhmischen Stadt Joachimsthal), dann abgekkkürzt Taler. Er wurde auch Goldengroschen genannt, weil als silberner Ersatz für den seltener werdenden Goldgulden gedacht. Die ersten Taler sind wahrscheinlich unter Kaiser Maximiliam I., in Norddeutschland zuerst 1519 in Hamburg geprägt. Der Wert der Münze schwankte noch vielfach, weshalb ihr eine spezifische Benennung beigegeben wurde, wie Guldentaler, Reichstaler, Speziestaler, Im Fürstbistum Münster war 1 Reichstaler = 28 Schillinge; ¼ Reichstaler hieß ein Ort. Die Groschen sind französischen Ursprungs. Im 13. Jahrhundert wurden zuerst in Tours größere Silbermünzen, die grossi Turonenses im Werte von 1 Schilling (=12 Pfennige) geprägt, die um 1300 von König Wenzel von Böhmen in Deutschland eingeführt wurden, in Norddeutschland aber erst im 16. Und 17. Jahrhundert in Gebrauch kamen. Je nach den verschiedenen Geprägen hatte sie besondere Namen: Gutegroschen, Mariengroschen (seit 1505 in Niedersachsen und Westfalen mit dem Bilde Marias), Schreckenberger, oder Engelgroschen (mit einem den Kurschild haltenden Engel, 1497-1559 geschlagen, 3 ½ bis 4 Groschen wert). Grote ist die niederdeutsche Form für das hochdeutsche Groschen, eine in den Niederlanden und im nordwestlichen Teil Deutschlands, seit 1857 nur noch in Oldenburg und Bremen übliche Silberscheidemünze. 72 Grote = 1 Reichstaler, 1 Schilling = 2 4/7 Grote, 7 münstersche Schilling = 18 Grote, 1 Schilling 2 Pfennige = 3 Grote. Dukatonne ist eine aus den spanischen Niederlanden stammende Silbermünze = 1 Taler 18 Grote. Die französische Goldmünze Louisdor hatte um 1718 einen Goldwert von etwa 30 Mark; die Postole, ursprünglich spanische Goldmünze aus amerikanischem Gold, in Deutschland im Anfang des 19. Jahrhunderts ein goldenes Fünftalerstück.  
7. Wie das Münzwesen, so zeigte auch das Maß- und Gewichtswesen bis zum Ende 1872, wo für das deutsche Reich das Metersystem eingeführt wurde, große Verschiedenheiten, indem jedes Ländchen und jede Stadt eigenes Maß und Gewicht hatte. Scheffel und Malter waren das gewöhnliche Getreide- und Feldmaß. Der Scheffel war aber von verschiedener Größe. Der münstersche Scheffel enthielt 12 Becher; 12 Scheffel = 1 münsterscher Malter. Nach einer Amtsrechnung vom Jahre 1631 war: a) Roggenmaß 1 Vechtaer Malter = 11 Scheffel 11 Becher Münsterscher Maß, 1 Dammer und 1 Cloppenburger Malter = 10 Scheffel Münsterscher Maß, 1 Diepholzer Malter = 10 Scheffel 3 Becher, 1 Goldenstedter Malter = 11 ½ Scheffel Münsterscher Maß. B) Hafermaß: 1 Vechtaer Malter = 1 Malter 11 Becher Münsterscher Maß, 1 Dammer und 1 Cloppenburger Malter = 11 ½ Scheffel Münsterscher Maß. 1 Boertscheffel war ¾ Scheffel. In Oldenburg war eine Stufe des Getreidemaßes die Kanne. Der Vechtaer Scheffe = 18 Kannen, der Wildeshauser, Cloppenburger und Dammer Scheffel = 16 Kannen, der Essener und Osnabrücker Scheffel = 20 Kannen. Scheffel und Malter waren auch das Feldmaß, so daß die Leute noch jetzt die Größe der Ackerflächen nach Scheffel Saat und Malter Saat bezeichnen. Bis 1872 war in Oldenburg offizielles Feldmaß das Jück. Jück (in Österreich Joch) ist ursprünglich ein Stück Land, welches ein Ochsengespann in einem Tage umzupflügen imstande ist. Man unterschied ein doppeltes Jück: Das Katasterjück oder alte Jück = 56,028 a und das neue Jück = 45,383 a.  
8. Bei der großen Menge von Zahlen, Daten und Namen konnte es nicht ganz vermieden werden, daß sich an einzelnen Stellen Unrichtigkeiten einschlichen. Die meisten Druckfehler wird der Leser selbst zu verbessern imstande sein. An dieser Stelle seien folgende sinnstörende Versehen berichtigt. Die Wellerdings Stelle (Seite 525) gehört nicht zur B. Mühlen, sondern zur B. Ondrup. Seite 548, Zeile 7 von unten ist der Satz: "1817 werden 14 Eigentümer genannt, welche Parzellen von der Stelle (Sahlfeld) in Besitz haben", auf den osnabrückschen Saalfeld zu beziehen. Seite 115, Zeile 3 von oben ist für 1360 1860, Seite 335, Zeile 8 von unten für Rohe Ruhe, Seite 559, Zeile 16 von oben für Rieste Bieste zu lesen.  

 

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Stand: 06. März 2009