Jahrbücher
Oldenburger Münsterland

 

Kommentar von: Bernd Ulrich Hucker Interne Nr.: 9443-13

 

 
Chronik der Samtgemeinde Harpstedt
Band I: Von der Steinzeit bis 1667
 
  Der frühere Harpstedter Gemeindedirektor und nach wie vor als ehrenamtlicher Archivpfleger der Samtgemeinde tätige Autor füllt mit dem - zunächst - ersten Teil seiner umfassenden Geschichte Harpstedts eine lange empfundene Lücke. In fünfzehn anschaulich geschriebenen Kapiteln wird die Geschichte des Harpstedter Raumes bis zum Tode des Oldenburger Grafen Anton Günther (1603-1667) vorgestellt. Kirchspiel bzw. Vogtei Harpstedt, wozu u. a. Beckeln, Colnrade, Dünsen, Henstedt, Hölingen, Holtorf, Horstedt, Ippener, Kirch- und Klosterseelte, Köhren, Mahlstedt, Reckum und Winkelsett gehören, unterstand seit Ausbildung der Territorien zunächst den Grafen von Oldenburg-Bruchhausen (zuletzt Neubruchhausen), seit 1384 denen von Hoya (Niedergrafschaft). 1439 bis 1474 und 1547 bis 1667 war das Amt (aufgrund einer Verpfändung) oldenburgisch und über siebzig Jahre lang gehörte es zum Niederstift Münster (bis 1547), nachdem Heinrich von Schwarzburg, Administrator von Bremen und Bischof von Münster, das Haus 1474 erobert und das Amt kurzerhand okkupiert hatte. Als es 1667 wie schon rund achtzig Jahre zuvor der größte Teil der Grafschaften Hoya und Diepholz welfisch wurde, rechnete man es bis zum Beginn der preußischen Herrschaft 1866 zur hannoverschen Provinz Hoya-Diepholz.  
  Benutzt wurde außer den einschlägigen gedruckten Quellen Urkunden, Akten und Handschriften in den Staatsarchiven zu Bremen, Hannover Münster und Oldenburg. Es ist das Verdienst des Verfassers, die Kontinuität der damaligen Weichbilderhebung mit der frühneuzeitlichen Fleckensentwicklung gegen die Meinung, es habe sich um eine fehlgeschlagene Stadtgründung gehandelt, verdeutlicht zu haben (vgl. dazu auch B. U. Hucker, Die Grafen von Hoya. Ihre Geschichte in Lebensbildern, Hoya 1993, Seite 61). Hingegen wird der Quellenwert der Bremer Brückenurkunde von ca. 1250, die mehrere Orte dieses Raumes nennt, nicht voll ausgeschöpft, wenn die Leistungen aus 103 Kirchspielen und Dörfern auf den Willen "umliegender Territorialherren" zugeführt werden (Seite 125).  
  Manche Ungenauigkeiten und Fehler wären zu berichtigen. So nennt die Bremer Brückenurkunde mitnichten eine Burg in Wenstede, sondern nur die Abgaben aus dieser Siedlung (Seite123); bei der Aufzählung der Burgen (Seite 123 f.) fehlt. Mißlich ist die Verwendung mancher Illustrationen: Winkelmanns Kupferstichprospekt von Harpstedt kann unmöglich ohne Angabe seiner Entstehungszeit zur Verdeutlichung des Aussehens des Fleckens "im 15. und 16. Jahrhundert" verwendet werden, und ebensowenig ist es zulässig, Grafen- und Bischofsbilder des 16., ja des 17. Jahrhunderts als Porträts der entsprechenden Persönlichkeiten des 15. Jahrhunderts auszugeben (Seite l97, 221). Der Leser würde es sicher begrüßen, wenn der künftige Fortsetzungsband den fehlenden Quellennachweis für die Abbildungen sowie ein Register der Orts- und Personennamen enthielte.  

 

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Stand: 06. März 2009